ANWALTSGEBÜHREN UND KOSTEN
Viele Menschen scheuen den Weg zum Anwalt, da sie befürchten, dass dies stets mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Dabei zeigt die Erfahrung, dass oftmals bereits ein erstes Beratungsgespräch sehr hilfreich und kostensparend sein kann. Die Kosten für ein solches Erstberatungsgespräch sind dabei, falls es keine andere Kostenerstattung, beispielsweise durch Beratungshilfe, Rechtsschutzversicherung oder Hilfeschecks gibt, bei Verbrauchen gesetzlich auf 190,00 EUR netto limitiert.
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FÜR DIE SCHNELLE UND UNKOMPLIZIERTE BEARBEITUNG
Hier haben Sie die Möglichkeit, die wichtigsten Formulare (Vollmacht, Fragebogen zum Versorgungsausgleich, Prozesskostenhilfeformular, Widerrufsbelehrung, Düsseldorfer Tabelle und viele weitere Formulare) als PDF-Datei downzuloaden (mit rechter Maustaste anklicken –> Ziel speichern unter… auswählen)