SCHEIDUNG ONLINE in Siegen und Scheidung online deutsch­land­weit

Sparen Sie kostbare Zeit mit einer Online Scheidung.
Hier haben Sie die Möglichkeit, online den Scheidungsantrag auszufüllen!

Wenn Sie schon fast ein Jahr getrenntlebend sind, kann durch uns sofort der Scheidungsantrag gestellt werden.

Dies kann einfach und schnell – wenn Sie wünschen auch ohne persönlichen Termin in meiner Kanzlei – geschehen. Nach Eingang der notwendigen Unterlagen werde ich mich auf jeden Fall telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, um die weitere Vorgehensweise und eventuelle Fragen zu klären.

Um den Scheidungsantrag für Sie stellen zu können, benötigen wir im Original folgende Unterlagen, die Sie uns bitte postalisch zukommen lassen:

1. Heiratsurkunde oder beglaubigte Ablichtung aus dem Familienstammbuch
2. Geburtsurkunden der Kinder
3. Vollmacht (Download der PDF-Datei hier) sowie
4. die Daten, die Sie bitte in unserem SCHEIDUNG-online-Formular eingeben

Bei Bedarf füllen Sie bitte das SCHEIDUNG-online-Formular für den Scheidungsantrag gewissenhaft aus und übersenden dieses bitte über unsere Homepage (indem Sie am Ende des Formulars auf „Senden“ klicken), per Post (ausgedruckt). Alle Ihre Angaben sind selbstverständlich streng vertraulich und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.

Nach Eingang der Originalunterlagen und der notwendigen Informationen können wir umgehend den Scheidungsantrag für Sie einreichen. Wenn keine Verfahrenskostenhilfe beantragt werden soll, muss ein Gerichtskostenvorschuss eingezahlt werden, die Höhe wird Ihnen (abhängig vom Einkommen der Ehepartner) bekannt geben.

Wenn Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen möchten, so können Sie das notwendige Formular hier herunterladen. Auch dieses Formular benötigen wir allerdings im Original vollständig ausgefüllt und unterzeichnet. Alle von Ihnen eingetragenen Zahlungseingänge oder Belastungen müssen durch entsprechende Unterlagen (z.B. Kopien von Kontoauszügen) belegt und dem Formular beigefügt werden.

Nach Eingang der entsprechenden Unterlagen werde ich mich telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, um die weitere Vorgehensweise und eventuelle Fragen zu klären.

Zuständig für das Scheidungsverfahren ist das Amtsgericht in dem Ort, in dem ein Ehegatte mit gemeinsamen minderjährigen Kindern wohnt. Sollten keine minderjährigen Kinder vorhanden sein, ist das Amtsgericht zuständig, in dem Sie zuletzt gemeinsam gewohnt haben.