ELTERNUNTERHALT – Wenn Kinder für ihre Eltern zahlen sollen

Sind Kinder ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig? Wieviel Elternunterhalt muss ich zahlen? Wie berechnet das Sozialamt den Elternunterhalt? Wie kann ich Elternunterhalt umgehen? Bei all diesen Fragen bin ich für Sie eine kompetente Ansprechpartnerin, denn die Vermeidung von Elternunterhalt ist mein Fachgebiet.

Zwar ändert das seit 2020 geltende „Angehörigen­entlastungs­gesetz“ den Unterhalt massiv, dennoch kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Kinder vom Sozialamt wegen Elternunterhalt in Anspruch genommen werden.
Damit Sie keinesfalls zu viel bezahlen, berate ich Sie als Rechtsanwältin gerne frühzeitig und effektiv, um die Ansprüche gezielt abzuwehren.

Neu im Elternunterhalt:

Kinder, deren Einkommen unter 100.000,00 EUR brutto pro Jahr liegt, müssen grundsätzlich keinen Elternunterhalt zahlen. Es kommt für die Geltendmachung vom Elternunterhalt weder auf das Vermögen des Kindes noch auf das Einkommen des Schwiegerkindes an.
Aktuell gelten beim Elternunterhalt Selbstbehalte von 2.000,00 EUR für das Kind bzw. 3.600,00 EUR bei Zusammenleben mit dem Ehegatten.
Wir fordern die weitere Heraufsetzung dieser Selbstbehalte auf 4.500,00 bis 9.000,00 EUR, um weitere Elternunterhaltsansprüche zu verhindern!

Als Fachanwältin für Familienrecht unterstütze ich Sie bei der Vermeidung von Elternunterhalt durch persönliche erste Beratung und prüfe bei der Elternunterhaltsforderung die Richtigkeit der Berechnung und vertrete Sie gegenüber den Behörden.

Nehmen Sie Kontakt auf – ich berate Sie gerne!