VORSORGE­REGELUNGEN

Patientenverfügungen

Patientenverfügung, geregelt in § 1901a BGB, ist die schriftliche Verfügung an den Arzt, wonach ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festlegt, ob er in bestimmte Untersuchungen seines Gesundheitszustandes und Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder diese untersagt.

Betreuungsverfügungen

Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Anordnung für den Fall, dass das Gericht einen gesetzlichen Betreuer wegen Vorliegen der Voraussetzungen des § 1896 BGB bestellen muss. Im Vorfeld wird bestimmt, wer Betreuer werden soll.

Vorsorgevollmachten

Die Vorsorgevollmacht kann die gerichtliche Bestellung eines gesetzlichen Betreuers verhindern. Mit ihr wird eine Vertretungsmacht in Vermögens-, persönlichen- und/oder gesundheitlichen Angelegenheiten erteilt.